Donnerstag, 24. Juli 2008

Da wiehert der Amtsschimmel

Eine Bekannte muss die Wohnung wechseln. Sie bekommt Hartz IV, hat drei Kinder und ist alleinerziehend. Sie hat einen Minijob und durch das Arbeitsamt nun auch noch einen ein-Euro-Job. Wie gesagt, sie muss die Wohnung wechseln oder die (fürs Amt) zu hohe Miete anteilig selbst zahlen. Sie sucht also nach einer Wohnung und findet eine, die genau ihren Vorstellungen entspricht. Allerdings bekam sie vom Jobcenter eine Absage: Die Wohnung sei drei Quadratmeter zu klein. Wobei die Wohnfläche der alten Wohnung noch geringer ist, und sie bis zur Scheidung dort außer ihren Kindern auch noch ihren Mann hatte. Also: Zu fünft in einer noch kleineren Wohnung. Und es ging dreizehn Jahre lang. Oder sind von Amts wegen die Kinder in bedrängten Verhältnissen aufgewachsen? Nun, vor anderthalb Wochen habe ich für sie einen Widerspruch geschrieben. Da keine Antwort kam, sind wir also heute zur Widerspruchsstelle gegangen. Dort war der Widerspruch noch nicht mal registriert! Nun meinte der Sachbearbeiter – ein sehr netter und verständnisvoller Mann, der auch sehr an einer Problemlösung interessiert war – er müsse erst die Akte anfordern und vor Ablauf eines Monats wäre an eine Entscheidung absolut nicht zu denken…

Die Vermietergesellschaft der neuen Wohnung hat meiner Bekannten allerdings nur bis Ende dieses Monats die Wohnung reserviert. Nur, weil sich die Behörden an irgendwelchen Tabellen zur Wohnungsgröße klammern, muss meine Bekannte bald die zu hohe Miete der Noch-Wohnung anteilig bezahlen. Oder sie findet – vielleicht durch ein Wunder – eine Wohnung, die den Vorstellungen der Sachbearbeiter beim Jobcenter entspricht. Es ist übrigens bereits die zweite abgelehnte Wohnung.

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