Mittwoch, 10. Februar 2010

Das Rätsel HARTZ IV

So. Nun ist es raus. Der BGH hat gesprochen und die Bürger damit nur in einem Punkt schlauer gemacht. Dass, was alle bereits wussten oder zumindest befürchteten, ist wahr. HARTZ IV, offiziell ALG II genannt, ist in seiner jetzigen Form Verfassungswidrig. Arg wurde der Regelsatz für Kinder bemängelt und die Tatsache, dass Kinder aus ärmsten bevölkerungsschichten durch die bisherige HARTZ IV-Regelung stark benachteiligt seien wenn es um kulturelle oder sportliche Angebote gehe oder schon die Ausgaben für Schul- und Lernmittel sowie Nachhilfen. Aber auch der "Erwachsenensatz" ist nicht gut davongekommen. Hier wurde zwar nicht die Höhe der Bezüge von derzeit 359 € bemängelt, sondern die Mangelnde Transparenz, wie sich dieser Satz berechnen lässt. Man hatte willkürlich einen Verbrauchsquerschnitt bei mittleren und unteren Einkommensgruppen gemacht und diese Summe dann ebenso willkürlich festgelegt. Auch das verstößt nach Auffassung der Richter des BGH gegen die Verfassung.

Was die Richter nicht erklärten ist, nach welchen Gesichtspunkten der Bedarf der Bezieher staatlicher Leistungen berechnet werden soll. Dem einen reicht ein Fahrrad, der andere geht zu Fuß, der dritte fährt mit den Öffentlichen und der Vierte braucht - aus welchen Gründen auch immer - ein Auto. Genauso sieht es auch mit dem Bedarf des täglichen Lebens aus. Und hier ist der Punkt, wo der Gesetzgeber, um eine Gleichbehandlung und Gerechtigkeit unter den Beziehern von Hartz IV zu erreichen, Grenzen setzen muss. Und damit setzt wieder eine Willkür ein, die sich aber nie vermeiden lässt.

Die nächste Frage stellt sich, wie die Anträge aussehen sollten und wie dick sie wären. Man verzeihe mir die offenen Worte, aber viele Menschen sind schon heute bei den - noch relativ einfachen - Anträgen nicht wirklich in der Lage, sie auszufüllen. Wieviel komplizierter wären dann neue Anträge auszufüllen und zu bearbeiten, mit welchen der tatsächliche Bedarf ermittelt werden soll? Die Bearbeitung solcher Anträge dürfte wesentlich länger dauern. Und den Wäldern dürfte das auch nicht gut tun, würden doch etliche Bäume nur wegen des gestiegenen Papierbedarfs hingemäuchelt werden.

Nun haben unsere Regierenden bis zum 31. Dezember Zeit, dieses verpfuschte Machwerk auf verfassungsmäßige Bahnen zu bringen. eine schier unlösbare Aufgabe wenn man daran denkt, dass jeder andere Bedürfnisse hat. Der BGH ist jetzt fein raus, die Richter sind die Guten.Und dürfen sich - nach der Überarbeitung des "HARTZ IV-Gesetzes" bereits auf die nächste Verfassungsklage freuen. Sie haben - und das ist gut so - die derzeitige Lösung in Frage gestellt. Lösungen haben sie keine geboten. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Aber sie haben ein neues Rätsel geschaffen, dessen Lösung vielleicht nie gefunden wird. Ihr Job ist sicher.

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