Mir drängt sich der Verdacht auf, dass das plötzlich so schnelle Entscheidungsverfahren das seit heute gesetzlich mitsprechende EU-Parlament außen vorhalten sollte, um auf Nummer sicher zu gehen, dass die Amerikaner mit ihrem Anliegen auch durchkommen. Wenn dem so ist, haben die EU-Innenminister die Demokratie mit Füßen getreten. Und das ganz massiv. Da hilft es auch nicht, wie die EU jetzt, mit Protesten gegen das Abstimmungsergebnis im Schweizer Minarettstreit zu reagieren und dieses nun öffentlich anzuprangern. Mit Verlaub: das war - wie immer man auch dazu steht - gelebte Demokratie.
Was wollen die Amerikaner mit diesen Daten? Sie wollen, angeblich, anhand der Daten über den internationalen und nationalen Geldfluss, herausfinden, wer den Terror finanziert. Ich habe noch einen anderen Verdacht: Man kann anhand dieser Daten auch feststellen welche deutsche Firma an irgendein französisches, schweizer oder sonst wo sitzendes Unternehmen Geld überweist und somit Geschäftsverbindungen auskundschaften, die mit Terror überhaupt nichts zu tun haben. Und das kann man dann natürlich für die eigene Wirtschaft nutzen. Wirtschaftsspionage durch den Staat. Wer garantiert uns denn, dass die Amerikaner
- Die Daten später wieder löschen?
- Die Daten wirklich nur zur Terrorbekämpfung nutzen?
- Die Daten nur durch staatliche und nicht durch private Firmen auswerten lassen (für die wäre das natürlich ein wundervolles Geschäft)?
- Mit den Daten keinen Missbrauch betreiben?
- Die Privatsphäre der EU-Bürger respektieren (das tun sie ja weder in Afghanistan noch im Irak, wo amerikanische Soldaten einfach so (unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung) in Privathäuser eindringen)?
- Dieser Spuk irgendwann mal ein Ende hat?
Nein, liebe Innenminister, Eure Paranoia geht den meisten Europäern gegen den Strich. Vor allem aber, dass ihr die Freiheit und Privatsphäre Eurer Bürger so schnell dem Willen der Amerikaner opfert. Und extra so kurz, bevor das EU-Parlament mitreden kann, diesen Spionageangriff durchwinkt. Das ist keine Demokratie, hat damit nicht mal im entferntesten zu tun. Und ich bin sicher, dass dagegen noch geklagt wird und das Alles wieder rückgängig gemacht wird. Vor dem europäischen Gerichtshof, damit die Rechte der EU-Bürger wieder gewahrt werden. Aber bis dahin ist erst mal jeder ein Schelm, der böses dabei denkt.
Das ist der treffendste Artikel, den ich bisher zu diesem Thema in irgendwelchen Blogs, auf Webnews oder sonst wo im Netz gefunden habe. Nur, was will der kleine Mann dagegen tun? Die "hohen Herren" haben sich doch durch die Ratifizierung der Europaresolution sehr gut abgesichert: Geht das Volk gegen irgendwas auf die Straße wird das als Angriff auf Europa gewertet und irgendwelche (Para)Militärischen Einheiten schlagen das ganz schnell nieder. Das ist auch Europäische Demokratie.
AntwortenLöschenGruß
Peter
Der am 01.12.2009 in Kraft getretene 'Vertrag von Lissabon' sieht, unter anderm, vor : ...'die Einführung eines europäischen Bürgerbegehrens'.
AntwortenLöschenIm diese Sinne sollte eine Bürgerbegehrens veranlasst werden das der Prinzip der Gegenseitigkeit in alle neue und bestehende Verträge zwischen der Europäischen Union und sämtliche ausländische Staaten (auch die die keine Demokratische Rechtsstaat sind bzw. nur vorgibt eine Demokratische Rechtsstaat zu sein) gegeben sein soll.
Im Sinne der Abstatz 2 der Präambel der 'Charta der Grundrechte der Europäische Union' :
In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die
unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.
dürfte jedliche Einschränkung diese Rechte von EU-Bürger vorgenommen werden, wenn der jeweilige ausländische Staat dies ebenfalls für ihre eigene Bürger dies ebenfall tun.
Alle bestehende Verträge sind zu überprüfen und bei Nichteinhaltung für nichtig zu erklären und der dafür Verantwortliche zu Rechenschaft zu ziehen (Strafrechliche bzw. Streichung "erworbene" Pensionsansprüche usw.) (Nach Artikel 53 der 'Charta der Grundrechte der Europäische Union').
Der Rechsgrundsatz, das Gesetzte/Verträge die höhere Recht wiedersprichen, von vorne ran nichtig sind bleibt hiervon unberührt.
Auch hier müssen die dafür Verantwortliche zu Rechenschaft gezogen werden.
Der Versuch bleibt ebenfalls, wie bisher, Strafbar und muß geahnet werden.
Beispiele der Anwendung :
- der Beschäftigung nicht amtliche Personen auf EU-Staatgebiet um "Einreise-Kontrollen" vorzunehmen (Ansammlung Person/Kreditkarten/Medizinsinsche-Daten), dürfen nur vorgenommen werden wenn der EU ebenfalls auf deren Staatgebiet dies ebenfall mit deren Bürger vornehmen dürfen. (Die Tatbestände von "Amtsanmaßung" bleibt natürlich unberührt)
- der Zwang das EU-Bürger über eine Internet-Seite des ausländische Staat(nochmals) alle Persönliche Daten (siehe oben) eingegeben muß, darf nur verlangt werden wenn desen Bürgern ebenfall gezungen werden, vor der Einreise, auf eine EU-Seite deren Daten einzugeben. (Der Vorgaben von Artikel 8 der 'Charta der Grundrechte der Europäische Union' bleibt natürlich unberührt)
- der Erfassung und weitergabe von Bankbewegungen von EU-Bürger an ausländische Staaten darf nur vorgenomen werden, wenn diese ausländische Staat der Bankbewegungen von deren Bürger an der EU weitergibt (Der Vorgaben von Artikel 16 der 'Charta der Grundrechte der Europäische Union' bleibt natürlich unberührt)
- der Anwenung ausländisches Recht (durch Gericht im ausländische Staat oder deren Vollzugsbeamte auf EU-Gebiet), darf nur vorgenommen werden wen der ausländische Staat der Gerichtbarkeit von EU-Gerichte und der Vollzug durch EU-Vollzugsbeamte auf deren Staatgebiet zuläßt. (Unter beachtung der Vorgaben von Artikel 49 der 'Charta der Grundrechte der Europäische Union')
- der Ausübung Internationales-Rechts eine ausländische Staates im Ausland dar nur in der EU vorgenommen werden, wenn diese ausländische Staat das gleiche mit deren Bürgen auf ihre Staatgebiet vornehmen (im Sinne von Artikel 20 der 'Charta der Grundrechte der Europäische Union').
Eine Million Stimmen bis Dezember 2010 zusammenzugriegen, dürfte wohl kein Problem sein.
Mark