Donnerstag, 26. November 2009

Hat das ganze Volk gegen die Verfassung verstoßen?

Nun endlich ist es so weit: Der Solidaritätsbeitrag steht endlich auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob der Soli verfassungswidrig war. Nur: Wenn der Soli verfassungswidrig ist, haben sich dann nicht alle zahlenden der Mittäterschaft schuldig gemacht? Man kann natürlich argumentieren, dass es sich schließlich um eine Zwangsabgabe handelt. Aber man darf dabei nicht vergessen, dass noch heute Täter des dritten Reiches oder der DDR angeklagt und abgeurteilt werden, die sich auf den Befehlsnotstand - und somit ebenfalls auf eine Zwangslage - berufen.

Also gehört für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht den Soli für verfassungswidrig erklärt, die komplette bundesdeutsche Bevölkerung auf die Anklagebank. Zumindest der Teil, der durch Arbeit diese Zwangsabgabe entrichten musste. Wir Alle hätten dann gegen die bundesdeutsche Verfassung verstoßen. Und der Verfassungsschutz hat nichts dagegen unternommen. Auf jeden Fall müssten dann die Politiker, die damals den Soli eingeführt haben, hinter Schloss und Riegel. Schließlich haben sie ja damals ein ganzes Volk zur Rechtsbeugung - oder zum Rechtsbruch - genötigt. So etwas funktioniert eigentlich nur in Diktaturen.

Mir stellt sich noch eine interessante Frage: Kann man, wenn das BVG den Soli für verfassungswidrig erklärt, die gezahlten Beiträge vom Finanzamt zurückfordern? Dann hätte auf jeden Fall so mancher keine Steuerschulden mehr. Auf jedem Fall danke ich dem "leitenden Angestellten" (so wurde er in den Nachrichten immer betitelt), der diesen Stein ins Rollen gebracht hat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreib was rein.