Dienstag, 18. August 2009

Arbeitsamt – Wann ist denn nun Frist???

Mit einem befristeten Arbeitsvertrag muss man sich drei Monate vor auslaufen des selbigen beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Tat ich heute. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 23. November, ich war also sogar fünf Tage zu früh da. Also, erst mal alle Daten im Computer abgleichen und korrigieren (komischerweise macht das scheinbar jeder Sachbearbeiter aufs neue oder legt sich alles komplett neu an???), lauter dumme Fragen beantworten (die nach einem Blick in den Computer bereits beantwortet wären) und alles dann noch mal vergleichen. Man hat ja schließlich frei und somit den ganzen Tag frei. Da kommt plötzlich die Aussage der Sachbearbeiterin, man solle sich doch dann bitte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit wieder beim Arbeitsamt melden. Auf meine Anfrage, ich sei der Meinung ja deswegen vorstellig geworden, meinte die gute Fee, dafür sei ich halt fünf Tage zu früh gekommen. Also: fünf Tage später hätte ich die Frist nicht eingehalten, mich arbeitssuchend zu melden. Ich bat die gute Frau, mir doch wenigstens schon die Anträge mitzugeben, damit ich die zu Hause ausfüllen könne, dazu war sie aber nicht bereit, ich sei halt zu früh dran und da könne ja jeder kommen. Mein lautes Lachen verstend sie als Provokation und ich solle mich mal nicht so haben. Ich warte auf den nächsten Artikel in den Tageszeitungen, dass wieder mal ein Sachbearbeiter des Arbeitsamtes verprügelt wurde. Vielleicht wollte sich der Täter ja auf einen Schlag vor Ablauf seines Arbeitsvertrages arbeitssuchend und arbeitslos melden?

1 Kommentar:

  1. Oh man tut das weh! Aber so ist es leider in unserer demokratie, maches es richtig und du machst es verkehrt, mach es verkehrt und du bist der dumme

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