Mittwoch, 20. Januar 2010

Zähmung der Bürokratie

Es ist in deutschen Landen kein unbekanntes Ungeheuer, jeder kennt es, jeder hatte schon damit zu tun und doch ist kein Siegfried da, der diese Bestie tötet und durch ihr Blut unverwundbar wird. Aber man kommt ihr bei - der Bestie namens Bürokratie. Das Zauberwort heißt Eingabe beim Amtsleiter. Besser noch: Amtshilfeersuchen. Es ist das Schwert "Balmung" des kleinen Mannes, der versucht zu seinem Recht zu kommen, wenn ihn der Lindwurm von Zuständigkeiten, Formularen, unfähigen Sachbearbeitern und widersprüchlichen Gesetzen davon abhalten will und ihn in den von Stempeln verordneten Wahnsinn treibt.

Man versuchte das jedenfalls auch mit mir, als ich arbeitslos wurde. Ich wurde hin -und hergeschoben zwischen Arbeitsamt und Jobcenter um die Zuständigkeit der Zahlungen zu klären und was mir nun eigentlich zustünde. Als Krönung schickten mich die hoffnungslos überforderten Sachbearbeiter des Jobcenters zum Wohngeldamt, ich solle dort einen Wohngeldantrag stellen. Wie denn, wenn man nicht weiß, was man als Einkommen angeben soll? So jagte eine Perversion die nächste und irgendwann sah dann keiner mehr so richtig durch. Dann die Sache mit dem zuviel gezahlten ALG II. Ich hatte mich im November 2008 ordnungsgemäß und mit allen Unterlagen beim Jobcenter abgemeldet mit dem Erfolg, dass mir weiter das ALG II gezahlt wurde. Jeden Monat rief ich beim Jobcenter an, schrieb hin, die sollen den Schwachsinn stoppen. Beim CallCenter meinte man, man könne die Zahlungen nicht stoppen und ich solle das Geld zurücküberweisen. Tat ich. Plötzlich kommt eine Forderung vom Jobcenter wegen unberechtigt einbehaltener Bezüge, ich solle die zurückzahlen. Ich ging also mit meinen Kontoauszügen hin und belegte die erfolgten Rückzahlungen. Darauf kam ein Brief, ich solle die Rückzahlungen bei der Bank prüfen oder die Kontoauszüge vorlegen, da das Geld nicht auffindbar sei. Also schickte ich die Kontoauszüge per Post, mit dem Ergebnis, dass ich nun eine Rückzahlungsaufforderung mit einer ganz anderen Summe bekam. Eine Summe, die - egal wie man das rechnet - nie zustande kommen könnte. Ende November war ich wieder beim Jobcenter, legte bei der Sachbearbeiterin meine Kontoauszüge vor. Die meinte, es sei doch so ziemlich alles beglichen und sie würde eine Tiefenprüfung auslösen und das Mahnverfahren stoppen. Anfang Januar bekam ich wieder eine Mahnung, diesmal mit Mahngebühren und einer neuen Variante der Höhe der angeblichen Schuldsumme. Nun reichte es! Ich schrieb einen Brief an den Anstaltsleiter mit dem gesamten Sachverhalt und setzte eine Frist bis zum 22. Januar. Das wäre morgen. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten. Dafür aber waren die Mitarbeiter des Jobcenters gestern scheiß freundlich, als ich wegen meines Vermittlungsgutschein und anderer Sachen da hin ging. Plötzlich hieß es nicht mehr, man sei nicht zuständig sondern man war sehr bemüht, Lösungen zu finden. Ich hoffe, dass meine Eingabe beim Amtsleiter jetzt hilft, auch endlich das problem mit der angeblichen Forderung zu bereinigen. Vorsichtshalber habe ich auf das Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart verwiesen, dass irrtümlich gezahlte Sozialleistungen nicht zurückgezahlt werden müssen ( AZ 15 AS 2965/06) und, wenn sich die Sache nicht in meinem Sinne klären lässt ich mich darauf freue, das Ganze vor Gericht auszutragen, den Petitionsausschuss einzuschalten sowie den Landesrechnungshof darüber zu informieren, wie verantwortungslos und fahrlässig beim Jobcenter mit Steuergeldern umgegangen wird.


Ich hoffe, nach dem Auftreten der Sachbearbeiter des Jobcenters, dass ich endlich die maßlose Bürokratie in meinem Sinne gebändigt habe. Sonst komme ich wirklich noch ins Irrenhaus.

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